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VERBUNDENE REISEARRANGEMENTS

Für Ihre effiziente und kostengünstige Reiseplanung haben wir als zwischengeschaltetes Online-Reisebüro Verträge mit allen zuverlässigen und bekannten Anbietern von Reiseleistungen abgeschlossen.
Wir bieten die umfassendsten verknüpften Reisearrangements als Vermittler an.

Für die Planung Ihrer Traumreise oder kostengünstigen Reise, haben Sie alle Informationen über Städte, Sehenswürdigkeiten, Natur, Strände, Berge, Kultur, auf Karten, Bilder und Informationen präsentiert. Der ultimative Reiseführer für die Auswahl von Unterkünften und die Planung Ihrer Aktivitäten.
Wir bieten die umfassendsten verbundenen Reisearrangements.

Verbundene Reisearrangements (LTA) sind Reisedienstleistungen, die von verschiedenen Anbietern oder Händlern in separaten Verträgen gekauft werden, aber mit einer Reise oder einem Ausflug verbunden sind. Sie gelten als miteinander verbunden, wenn ein Anbieter oder Händler die Buchung der nachfolgenden Leistungen ermöglicht und sie für dieselbe Reise erworben werden.
Verbundene Reisearrangements gelten nur, wenn die Kombination von Reiseleistungen keine Pauschalreise darstellt und ein Anbieter diese vermittelt:


– Buchung auf der Grundlage eines einzigen Besuchs oder Kontakts mit seiner Verkaufsstelle, z. B. während eines Besuchs in einem Reisebüro, oder
– eine zweite Buchung, die zielgerichtet erfolgt und der Vertragsabschluss für die zweite Reiseleistung bei einem anderen Anbieter innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung erfolgt.


Eine Kombination aus einer Reiseleistung wie Beförderung, Unterbringung, Mietwagen und einer anderen touristischen Leistung wie Führung oder Konzertbesuch kann nur dann als verbundene Reiseleistung eingestuft werden, wenn die zusätzliche Leistung 25 % oder mehr des Gesamtwerts der Reise ausmacht oder ein wesentliches Merkmal der Reise ist.
Sie als unser Kunde haben ein verbundenes Reisearrangement angeboten bekommen. Siehe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), konsultieren Sie die individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jedes Dienstanbieters, in denen die wichtigsten Rechte dargelegt sind.